ÄNDERUNG BEI DER MAUT IN UNGARN

Nachweis der EURO-Emissionsklasse ab sofort notwendig

Seit dem 3. Februar gelten in Ungarn neue Regelungen zum Upload der Fahrzeugdaten im elektronischen Mautsystem HU-GO.

Kunden, die ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen mit ausländischem Kennzeichen neu registrieren bzw. die Daten eines bereits registrierten Fahrzeugs ändern, müssen jetzt die EURO-Emissionsklasse verifizieren. Dazu muss ein Dokument ins HU-GO-System hochgeladen werden, das die entsprechenden Daten verbindlich nachweist (Fahrzeugschein o.ä.).

Was geschieht mit bestehenden Registrierungen?

Hier wird aktuell geprüft, ob ein Nachweis der EURO-Emissionsklasse vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird der Kunde per E-Mail informiert und aufgefordert, diesen nachzureichen. Wir empfehlen daher Kunden, die im HU-GO-System registriert sind zu prüfen, ob die dort erfasste E-Mail-Adresse noch gültig ist.

Fahrzeuge, deren EURO-Emissionsklasse bis zur zweiten Jahreshälfte 2019 nicht verifiziert ist, werden automatisch in die Mautkategorie C (Fahrzeuge mit EURO-Norm 1 oder schlechter) eingeordnet und zahlen damit den höchsten Mautsatz. Ein Bußgeld wird aber nicht erhoben.

Sie haben Fragen zur Maut in Ungarn oder zur Abrechnung über die Shell Card? Sprechen Sie uns an.

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